Polizei meldet Unfallflucht vom Rewe-Parkplatz
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Die Polizei bittet um Mithilfe: Ein schwarzer Audi A6 wurde auf dem Parkplatz beschädigt.
© Quelle: Symbolfoto: Mirko Bartels
Gifhorn. Über eine Verkehrsunfallflucht in Höhe des Rewe-Marktes am Isenbütteler Weg berichtet die Gifhorner Polizei. Der Vorfall ereignete sich am Freitag, 8. April, zwischen 10 und 10.25 Uhr. Ein ordnungsgemäß in einer Parkbucht geparkter Audi A6 in Schwarz wurde dabei an der Beifahrertür beschädigt. Als der Audi geparkt wurde, stand ein grüner VW Golf rechts neben ihm.
Das richtige Verhalten nach einem Unfall
Schnell ist es passiert: Beim Ausparken hat die Stoßstange des eigenen Autos den Kotflügel des Nachbarn erwischt. Oder ein Seitenspiegel ist beschädigt. Muss ja nicht immer gleich der riesengroße Schaden sein. Trotzdem begeht Unfallflucht, wer sich einfach so aus dem Staub macht – und das ist eine Straftat. Einen Zettel mit den Kontaktdaten zu hinterlassen, reicht da nicht. Gifhorns Polizeisprecher Christoph Nowak erklärt, wie man sich als Verursacher richtig verhält. Er verweist zunächst auf die Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es im Paragrafen 34, dass man so lange am Unfallort zu bleiben hat, „bis zugunsten der anderen Beteiligten und Geschädigten die Feststellung der Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung durch eigene Anwesenheit ermöglicht wurde“. Oder „eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort den eigenen Namen und die eigene Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen“. Was „angemessen“ heißt, ist nicht ganz klar definiert. Nowak sagt: „Richtig wäre es in solch einem Fall, die Polizei zu rufen und den Unfall aufnehmen zu lassen.“ Denn: „Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.“ Dass die Polizei dann in der Regel eine mündliche Verwarnung ausspricht oder ein Bußgeld verhängt, ist auf alle Fälle das kleinere Übel. Der ADAC informiert, dass jemand, der nach einer Unfallflucht erwischt wird, außer einer Geldstrafe auch mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder – je nach Schadenshöhe – sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate in Kauf nimmt. Ganz zu schweigen davon, dass die Versicherung dann zwar den Schaden des Geschädigten übernimmt, aber sich das Geld vom Verursacher zurück holt.
Der Fahrer oder die Fahrerin des VW Golf kann möglicherweise Angaben zum Unfallhergang machen. Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich bei der Polizei Gifhorn unter Tel. (0 53 71) 98 00 zu melden.
Von der AZ-Redaktion