Ab Donnerstag

Gifhorn: Maskenpflicht in Kreishäusern entfällt, Terminvergabe gilt weiterhin

In den Kreishäusern gilt seit Donnerstag keine Maskenpflicht mehr.

In den Kreishäusern gilt seit Donnerstag keine Maskenpflicht mehr.

Kreis Gifhorn. In den Kreishäusern der Gifhorner Kreisverwaltung gilt seit Donnerstag keine Maskenpflicht mehr, wie die Verwaltung mitteilte. Nur im Kinder-und Jugendärztlichen Dienst und Amtsärztlichen Dienst im Gesundheitsamt (Allerstraße 21 in Gifhorn) besteht vorerst weiterhin eine medizinische Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Zum eigenen und zum Schutz Dritter könne aber auch in den Kreishäusern freiwillig weiterhin eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Beibehalten wird in der Gifhorner Kreisverwaltung die Arbeit mit Terminvergabe. Termine mit der jeweiligen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter sind vorab telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Für Termine in der Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Verkehrsaufsicht oder der Ausländerbehörde ist eine Online-Terminvereinbarung unter www.gifhorn.de/buergerdienste/terminreservierungen/ möglich.

Mehr aus Gifhorn Stadt

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken