Gifhorn: Maskenpflicht in Kreishäusern entfällt, Terminvergabe gilt weiterhin
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/LIIY2ZNH7NAWHCMMOYEHDA4GWM.jpg)
In den Kreishäusern gilt seit Donnerstag keine Maskenpflicht mehr.
© Quelle: Sebastian Preuß/Archiv
Kreis Gifhorn. In den Kreishäusern der Gifhorner Kreisverwaltung gilt seit Donnerstag keine Maskenpflicht mehr, wie die Verwaltung mitteilte. Nur im Kinder-und Jugendärztlichen Dienst und Amtsärztlichen Dienst im Gesundheitsamt (Allerstraße 21 in Gifhorn) besteht vorerst weiterhin eine medizinische Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Zum eigenen und zum Schutz Dritter könne aber auch in den Kreishäusern freiwillig weiterhin eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Beibehalten wird in der Gifhorner Kreisverwaltung die Arbeit mit Terminvergabe. Termine mit der jeweiligen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter sind vorab telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Für Termine in der Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Verkehrsaufsicht oder der Ausländerbehörde ist eine Online-Terminvereinbarung unter www.gifhorn.de/buergerdienste/terminreservierungen/ möglich.