Die Ausrede, weshalb die unbezahlten Marzipanbrote den Laden verlassen hatten, glaubte der Richter dem 44-Jährigen nicht.
Gifhorn.Wer stiehlt – und seien es zwei Marzipanbrote –, gehört bestraft. Aber ganz so einfach lag der Fall am Amtsgericht Gifhorn jetzt nicht. Denn der Angeklagte lebt in Betreuung der Lebenshilfe. Auf seine physischen Probleme wollte der 44-Jährige es dann auch schieben, dass er Ende September in einem Supermarkt an der Braunschweiger Straße beim Herausgehen erwischt wurde mit zwei unbezahlten Marzipanbroten.
Er habe dringend an die frische Luft gemusst, beteuerte er vor Gericht. Doch glauben mochten das Richter und Staatsanwältin nach Befragung des Ladendetektivs nicht mehr. Der sagte nämlich aus, dass der Angeklagte seine Tasche mit den Marzipanbroten an der Kasse deponieren ließ, dann jedoch in den Markt zurück ging, um weitere Einkäufe zu erledigen, die er auch bezahlte. Dieser Ablauf passe mit der Version der akuten körperlichen Beschwerden nicht zusammen, befand das Gericht, das dem Mann auch vorhielt, dass er nicht zum ersten Mal als Ladendieb in Erscheinung getreten ist. Nun muss der 44-Jährige 30 Tagessätze zu 8 Euro als Strafe verbüßen.