Stadt Düsseldorf gibt wertvolles Ölgemälde als Raubkunst zurück

Der Kulturausschuss der Stadt Düsseldorf befasst sich am Donnerstag mit der Rückgabeempfehlung durch die Raubkunstkommission. Sie hatte die Rückgabe des Werks an die Erben des ursprünglichen Besitzers Kurt Grawi empfohlen.

Der Kulturausschuss der Stadt Düsseldorf befasst sich am Donnerstag mit der Rückgabeempfehlung durch die Raubkunstkommission. Sie hatte die Rückgabe des Werks an die Erben des ursprünglichen Besitzers Kurt Grawi empfohlen.

Düsseldorf. Nach einem jahrelangen Raubkunststreit gibt die Stadt Düsseldorf das bedeutende Gemälde „Die Füchse“ von Franz Marc an die Erben des einstigen jüdischen Besitzers zurück. Der Rat stimmte am Donnerstag einstimmig in einer nichtöffentlichen Sitzung für die Restitution des expressionistischen Bildes aus dem Jahr 1913. Das teilte die Stadt am Abend mit. Das Kommunalparlament folgte damit der Empfehlung der Beratenden Kommission für Raubkunstfälle. Nach der nun erfolgten finalen Entscheidung des Rates werde die Stadtverwaltung die Rückgabe des Gemäldes vorbereiten und das weitere Vorgehen mit der Erbengemeinschaft besprechen und abstimmen, hieß es.

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Bild kam 1962 als Schenkung nach Düsseldorf

Die Beratende Kommission hatte sich mit einer Zweidrittelmehrheit für die Rückgabe des Bildes an die Nachkommen des jüdischen Unternehmers Kurt Grawi (1887–1944) ausgesprochen. Das auf mindestens 14 Millionen Euro geschätzte kubistische Gemälde gehört zu den Spitzenwerken des Museums Kunstpalast in Düsseldorf.

Grawi war nach 1933 in Deutschland erheblichen Repressionen ausgesetzt. 1938 wurde er mehrere Wochen im Konzentrationslager Sachsenhausen inhaftiert. 1939 konnte er nach Chile auswandern. 1940 verkaufte er das Bild in New York. 1962 kam es als Schenkung in den Bestand des Städtischen Kunstmuseums Düsseldorf.

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Grawi hätte das Bild nicht verkauft, wenn er nicht von den Nazis verfolgt worden wäre

Über die Rückgabe des Werks hatte es eine kontroverse Debatte gegeben, da das Bild erst nach der Emigration Grawis im Ausland verkauft worden war. Der Jüdische Weltkongress hatte die Stadt noch kurz vor der Abstimmung gewarnt, der Empfehlung der Kommission nicht zu folgen.

Nach Auffassung der Beratenden Kommission müssen „Die Füchse“ restituiert werden, auch wenn der Verkauf außerhalb des NS-Machtbereiches abgeschlossen worden sei. Die Veräußerung 1940 in New York sei die unmittelbare Folge der Inhaftierung im Konzentrationslager und der anschließenden Flucht Grawis gewesen.

Der Verkauf habe mit der Verfolgung durch die Nationalsozialisten in einem derart engen Zusammenhang gestanden, dass der Ort des Handels demgegenüber zurücktrete. Grawi hätte das Bild nicht verkauft, wenn er nicht von den Nazis verfolgt worden wäre. Er habe betont, für ihn und seine Familie bedeute das Ergebnis des Verkaufs „die Grundlage für unsere Auswanderung“.

Stadt Düsseldorf: Familie war zum Zeitpunkt des Verkaufs 1940 in Südamerika

Die Stadt Düsseldorf hatte dagegen argumentiert, dass sich das Gemälde seit Mai 1939 außerhalb des NS-Machtbereichs befunden habe. Die Familie sei zum Zeitpunkt des Verkaufs 1940 in Südamerika gewesen. Grawis Ehefrau habe nach dem Krieg zwar die Rückerstattung der erlittenen Verluste gefordert, nicht aber das Werk von Franz Marc angeführt.

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Nach den auch von Deutschland unterschriebenen Washingtoner Prinzipien sollen für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter „gerechte und faire“ Lösungen gefunden werden.

Raubkunstexperten befürchten, dass sich mit der jüngsten Empfehlung der Kommission im Fall Grawi die bisherigen Restitutionsmaßstäbe verschieben könnten. „Die Füchse“ könnten zum Präzedenzfall werden, so dass künftig auch im Ausland verkaufte Kulturgüter restitutionsfähig würden. Mit der Arbeit der Beratenden Kommission befasst sich im Mai auch die Kultusministerkonferenz.

RND/dpa

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