Intensivmediziner: Für Ältere könnte eine fünfte Corona-Impfung sinnvoll sein
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Ein älterer Mann wird von einer medizinischen Fachkraft im Nürnberger Impfzentrum auf dem Messegelände geimpft.
© Quelle: Daniel Karmann/dpa
Berlin. Der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), Gernot Marx, hält für ältere Menschen im Herbst unter Umständen eine fünfte Impfung gegen das Coronavirus für angebracht. „Sollte es ab Oktober einen Impfstoff geben, der vor der Infektion mit den Varianten BA.4 oder BA.5 schützt, wäre eine fünfte Impfung sinnvoll“, sagt Marx der „Augsburger Allgemeinen“ am Montag. Wichtig sei, dafür die Kapazitäten in Zentren oder Praxen von Ärztinnen und Ärzten aufzubauen.
Aktuell haben 61,8 Prozent der Bevölkerung eine Auffrischungsimpfung erhalten, 7,5 Prozent eine zweite Auffrischungsimpfung. Führende EU-Behörden hatten vor wenigen Tagen für eine zweite Auffrischungsimpfung für alle über 60 ausgesprochen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) – das für Deutschland zuständige Gremium – empfiehlt das nur Menschen über 70 Jahren sowie einigen Risikogruppen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rät auch Menschen unter 60 Jahren, sich nach Rücksprache mit dem Arzt ein viertes Mal gegen Corona impfen zu lassen.
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Divi-Präsident Marx rief die Menschen auch zur Grippeimpfung auf. „Ich fürchte sonst, dass viele Grippekranke mit schweren Verläufen die Situation auf den Intensivstationen weiter verschärfen könnten – so wie wir es jetzt gerade in Australien sehen“ sagte Marx.
Durchseuchung mit dem Coronavirus?
Nach Einschätzung des Präsidenten des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, findet derzeit eine „Durchseuchung“ der Bevölkerung mit dem Coronavirus statt. „Das ist aber nicht tragisch. Das könnte uns sogar helfen, weil sich im Herbst nicht mehr so viele Menschen gleichzeitig anstecken können“, sagte der CDU-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ am Montag. Wichtig sei der Schutz von Risikogruppen.
Für den Herbst fordert Sager mit Blick auf die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes aber die Möglichkeit zu deutlichen Einschränkungen. „Dazu zählen Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte, eine Maskenpflicht in Innenräumen und Testpflichten etwa für Pflegeheime und größere Veranstaltungen. Auch Kontaktverbote gehören als Ultima Ratio in den Instrumentenkasten, weil niemand weiß, wie kritisch es tatsächlich wird.“
RND/dpa