Welche Corona-Regeln gelten noch in anderen europäischen Ländern?
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Nur noch in wenigen Ländern Europas gibt es überhaupt noch die Maskenpflicht. Dort, wo sie gilt, beschränkt sie sich aber meist auf den ÖPNV oder Gesundheitseinrichtungen.
© Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
Während in Deutschland seit geraumer Zeit weniger Corona-Regeln gelten, kehrt auch in anderen europäischen Ländern die Normalität zurück. Doch was gilt eigentlich im Rest Europas? Ein Überblick über Isolationsregelungen, Maskenpflicht und Co.
Dänemark
In Dänemark gibt es laut dem Auswärtigen Amt keine allgemeine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske. Infizierten sowie Menschen mit starken Symptomen wird das Tragen einer Maske allerdings weiterhin empfohlen. Auch alle sonstigen Einschränkungen wie Kontaktbeschränkungen, Isolationspflicht und 3G-Nachweise wurden aufgehoben.
Frankreich
In Frankreich gilt derzeit eine Maskenpflicht ab sechs Jahren in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Zudem gilt dort die allgemeine 3G-Regel, welche durch die Vorlage des „pass sanitaire“ geprüft wird. Im ÖPNV oder an anderen überfüllten Orten wird das Tragen einer Gesichtsmaske lediglich empfohlen, heißt es auf der Seite der Deutschen Vertretung in Frankreich.
Eine Isolationspflicht gibt es in Frankreich auch weiterhin. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde und vollständig geimpft ist, muss sich in Frankreich sieben Tage isolieren. Eine Freitestung ist ab fünf Tageh mit einem negativen PCR- oder Antigenschnelltest möglich. Ungeimpfte Personen müssen zehn Tage in Isolation und können sich nach sieben Tagen freitesten, so die EU auf ihrer Website.
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach will zudem in Kürze ein neues Konzept zu Corona-Schutzregelungen für den Herbst präsentieren.
© Quelle: dpa
Griechenland
Auch in Griechenland gilt seit dem 1. Juni 2022 für alle Personen ab vier Jahren nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie im städtischen ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer Maske, so das Auswärtige Amt. Eine Pflicht zur Isolation gibt es der Deutschen Vertretung in Griechenland zufolge nicht mehr, positiv getesteten Personen wird lediglich eine fünftägige Isolation empfohlen.
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Großbritannien
In Großbritannien bestehen nur noch wenige Corona-Maßnahmen, der Großteil der pandemiebedingten Einschränkungen wurde aufgehoben. Lediglich in England und Wales ist das Tragen einer Maske in Gesundheitseinrichtungen weiterhin verpflichtend, so das Auswärtige Amt.
Italien
Wer in Italien mit dem öffentlichen Personennahverkehr fahren möchte, muss laut dem Auswärtigen Amt noch immer eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuer und Betreuerinnen, wenn die Maske die Kommunikation zwischen ihnen unmöglich macht. Für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens, zum Beispiel Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, ist zudem noch ein 2G-Nachweis nötig.
Positiv getestete Personen haben sich in Italien für zehn Tage in Isolation zu begeben, so die EU. Wer innerhalb der vergangenen 120 Tage eine Booster-Impfung erhalten hat, kann diese bereits nach sieben Tagen beenden, wenn seit mindestens drei Tagen keine Symptome aufgetreten sind.
Niederlande
In den Niederlanden besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske an Flughäfen und in Flugzeugen, so das Auswärtige Amt. In einigen weiteren Fällen kann das Tragen der Maske ebenfalls noch verpflichtend sein, etwa in Gesundheitseinrichtungen oder Gemeindezentren, heißt es auf der EU-Website.
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sich in den Niederlanden mindestens fünf Tage lang isolieren. Das kann dann beendet werden, wenn 24 Stunden lang keine Symptome mehr aufgetreten sind.
Norwegen
Laut dem Auswärtigen Amt gibt es in Norwegen keine Beschränkungen oder speziellen Hygieneregeln mehr. Bei Symptomen oder nach einem positiven Testergebnis wird lediglich eine Selbstisolation empfohlen, so die EU. Eine Prüfung ist allerdings nicht mehr erforderlich.
Österreich
In Österreich sind Personen nur noch in geschlossenen Räumen von Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, so das Österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Ebendort sind auch 3G-Nachweise zu erbringen.
Eine Absonderung erfolgt in Österreich nach einem positiven Test für mindestens fünf Tage. Wer mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann die Isolation dann vorzeitig beenden. Dennoch gilt für weitere fünf Tage eine Verkehrsbeschränkung. Das bedeutet, dass Infizierte bei Kontakt mit anderen weiterhin eine FFP2-Maske tragen müssen, keine Einrichtungen betreten dürfen, in denen keine FFP2-Maskenpflicht gilt, wie etwa Restaurants oder Fitnessstudios, und nicht an Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
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Polen
Wie das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite erklärt, wurden in Polen die meisten der bisher geltenden Einschränkungen, Anforderungen und Verbote aufgehoben. Das Tragen einer Maske ist nur noch in gesundheitlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Apotheken verpflichtend. Eine Pflicht zur Quarantäne oder Selbstisolation gibt es der EU-Website zufolge in Polen nicht mehr.
Portugal
Auch in Portugal werden allmählich die Corona-Maßnahmen gelockert, es gilt laut dem Auswärtigen Amt dennoch weiterhin der Zustand der Alarmbereitschaft „estado de alerta“. Tests werden nur noch im Einzelfall von der Gesundheitsbehörde angeordnet. Auch eine Maskenpflicht besteht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen. Möglich sind zudem noch Temperaturmessungen, um Zutritt zu Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhalten. Darüber hinaus setzt Portugal weiterhin auf allgemeine AHA-Regeln, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Wer in Portugal positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich eigenständig isolieren. Die Dauer der Isolation beträgt fünf Tage bei leichter Erkrankung oder wenn symptomfrei; sieben Tage bei leichter Erkrankung oder wenn symptomfrei, wenn sich die Erkrankten im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen befinden; zehn Tage bei Personen mit einer mittelschweren Erkrankung und 20 Tage bei Personen, die eine schwere Corona-Erkrankung entwickeln – hier ist ein Freitesten nach zehn Tagen möglich, erklärt das staatliche Gesundheitssystem Serviço Nacional de Saúde (SNS) auf seiner Website.
Spanien
In Spanien gilt derzeit noch die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung im ÖPNV sowie in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren und Apotheken. Beschäftigte und Besucher und Besucherinnen von Alten- und Pflegeheimen haben ebenfalls eine Maske zu tragen, heißt es vom Auswärtigen Amt. Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren sowie Menschen mit Behinderungen oder Atemwegserkrankungen. In einigen Regionen Spaniens könnten zudem 3G-Nachweise erforderlich sein, so die EU. Eine Quarantäne- oder Isolationspflicht gibt es laut dem aktuellen Corona-Protokoll zufolge in Spanien nicht mehr. Wer Symptome hat oder gar positiv getestet wird, kann sich freiwillig isolieren.
Schweiz
Am 1. April hat die Schweiz sämtliche nationale Corona-Maßnahmen abgeschafft, so die Schweizerische Eidgenossenschaft auf ihrer Website. Infizierte Personen müssen sich nicht mehr isolieren und das Maskentragen ist weder im ÖPNV noch in gesundheitlichen Einrichtungen verpflichtend. Die Kantone haben allerdings weiterhin die Möglichkeit, eigenständig Corona-Regeln zu erlassen.
Schweden
Auch in Schweden ist das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit nicht mehr erforderlich. Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln ist laut dem Auswärtigen Amt lediglich erbeten. Tests für Menschen mit typischen Symptomen werden in Schweden nur noch für Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen empfohlen und durchgeführt. Für Personen, die selbst Corona-Symptome haben, gibt es die Empfehlung, zu Hause zu bleiben, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, so die EU.
Tschechische Republik
Eine Maskenpflicht besteht in der Tschechischen Republik noch immer in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern, Apotheken und Sozialdiensten, so die EU auf ihrer Website. Ausgenommen davon sind Kinder unter zwei Jahren sowie Menschen mit geistigen Behinderungen und schweren psychischen Störungen.
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sich in der Tschechischen Republik mindestens sieben Tage in Isolation begeben. Wer dann bereits mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann sich freitesten lassen, erklärt das Tschechische Gesundheitsministerium auf seinem offiziellen Covid-Portal.
Ungarn
Allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln gelten in Ungarn dem Auswärtigen Amt zufolge nur noch für Mitarbeitende in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen sowie anderen sozialen Einrichtungen. Andere Personen müssen lediglich beim Besuch von Gesundheitseinrichtungen eine Maske tragen, so die EU.
Positiv getestete Personen sind allerdings noch immer verpflichtet, sich für sieben Tage zu Hause oder im Krankenhaus zu isolieren. Treten am vierten Tag keine Symptome mehr auf, kann die Quarantäne am fünften Tag nach einem negativen Testergebnis frühzeitig beendet werden.
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