Bericht gerichtlich gestoppt: Bluttest-Skandal geht in die nächste Runde

Acht Monate nach der frühzeitigen Veröffentlichung eines Bluttests zur Erkennung von Brustkrebs wollte die externe Kommission der Uniklinik Heidelberg heute im Rahmen einer Pressekonferenz ihren Bericht vorlegen. Aufgrund einer einstweiligen Gerichtsanordnung musste die Pressekonferenz kurzfristig abgesagt werden.

Acht Monate nach der frühzeitigen Veröffentlichung eines Bluttests zur Erkennung von Brustkrebs wollte die externe Kommission der Uniklinik Heidelberg heute im Rahmen einer Pressekonferenz ihren Bericht vorlegen. Aufgrund einer einstweiligen Gerichtsanordnung musste die Pressekonferenz kurzfristig abgesagt werden.

Heidelberg. Der Bluttest wurde als „Meilenstein“ der Brustkrebsdiagnostik angepriesen – dabei gab es noch nicht einmal einen Prototypen. Ein Gericht hat die Vorstellung des Abschlussberichts in der Heidelberger Bluttest-Affäre nun vorläufig gestoppt, nachdem der Zwischenbericht schon auf harsche Kritik gestoßen war.

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Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gab am Dienstag einem Eilantrag des Chefs der Universitäts-Frauenklinik, Christof Sohn, statt. Die Aufsichtsratsvorsitzende der Uniklinik Heidelberg, Simone Schwanitz, sagte daraufhin die Pressekonferenz zur Vorstellung des Abschlussberichts in letzter Minute ab.

Externe Kommission darf sich nicht zu Abschlussbericht äußern

Schwanitz erklärte: "Mit dieser Anordnung wird es dem Universitätsklinikum vorläufig untersagt, sich zu wesentlichen Ergebnissen der Sachverhaltsaufklärung der unabhängigen Kommission zu äußern, soweit sie die Person von Herrn Prof. Sohn betreffen und das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren." Das Uniklinikum prüfe jetzt, welche rechtlichen Mittel eingelegt werden können.

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Das Verwaltungsgericht teilte zur Begründung mit, dass vor dem Hintergrund des gegen Sohn eingeleiteten Disziplinarverfahrens noch offen sei, ob die Vorwürfe zutreffen. "Ungesicherte Vorwürfe gravierender Art dürften aber nicht vom Antragsgegner in die Öffentlichkeit getragen werden."

Sohn hatte im Februar einen angeblichen Bluttest zur Erkennung von Brustkrebs vorgestellt – zu früh und entgegen zahlreicher Bedenken, so die Vorwürfe. Es habe unter anderem eine hohe Fehlerrate gegeben, und die Daten der Versuche seien nicht reproduzierbar gewesen.

Sohns Persönlichkeitsrecht soll durch Bericht angegriffen worden sein

Die Behauptungen aus der Vorstellung des Zwischenberichts im Juli hätten den disziplinarrechtlichen Ermittlungen vorgegriffen und die Unschuldsvermutung untergraben, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts. Dies wiege auch deshalb schwer, weil der Antragsteller aufgrund seiner beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht zu den öffentlich erhobenen Vorwürfen gegen ihn keine Stellung nehmen könne. Die Darstellung des Fehlverhaltens als gesichert greift nach Auffassung des Gerichts in Sohns Persönlichkeitsrecht und sein Recht auf Wissenschaftsfreiheit ein.

Machtmissbrauch und Eitelkeit in Universitäts-Frauenklinik?

Der Vorsitzende der Kommission und Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, Matthias Kleiner, hatte im Juli "Führungsversagen, Machtmissbrauch und Eitelkeit" in der Klinik diagnostiziert. Auf der übergeordneten Ebene habe falsch verstandene Wissenschaftsfreiheit dazu geführt, dass niemand die Pressekonferenz und Pressekampagne zum Bluttest verhindert habe.

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Sohn und mehrere Vorstände sollen von Testergebnissen gewusst haben

Sohn habe von der mangelnden Validität der Testergebnisse gewusst, hatte die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt gesagt, die ebenfalls Vorsitzende der Kommission ist. Der Klinikchef sei von mehreren Beteiligten vor einer frühzeitigen Veröffentlichung gewarnt worden.

Die "Rhein-Neckar-Zeitung" berichtete unter Berufung auf den Abschlussbericht, dass mehrere Vorstände der Uniklinik in unterschiedlichem Ausmaß über die schlechten Testergebnisse und auch die PR-Kampagne informiert waren. Der Zeitung liegt nach eigenen Angaben neben dem Abschlussbericht der unabhängigen Kommission auch der Bericht einer zweiten Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten des Senats der Universität vor.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden

Die Affäre hat bereits zu personellen Konsequenzen in der Uniklinik geführt. Betroffen sind etwa die Vorstandsvorsitzende, die Kaufmännische Direktorin und der Justiziar. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

RND/dpa/hb

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