Welche Beiträge darf Facebook löschen? Alexander zu Schaumburg-Lippe wollte das vor dem OLG Celle klären und hat verloren. Der 63-Jährige hatte sich über den Moderator Malcolm Ohanwe lustig gemacht.
Celle. Alexander zu Schaumburg-Lippe hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle einen Rechtsstreit mit Facebook verloren. Der 63-Jährige wollte im Eilverfahren erreichen, dass die Internetplattform eine Unterlassungserklärung abgibt. Facebook sollte einen bestimmten Beitrag des 63-jährigen Landwirts mit Schloss nicht noch einmal löschen. Die Celler Richter lehnten ab. Eilverfahren seien nur für besonders dringliche Fälle vorgesehen.
Tatsächlich liegt der Auslöser des Streits schon mehr als ein Jahr zurück. Im März 2021 hatte der Journalist und Fernsehmoderator Malcolm Ohanwe bei Twitter erklärt, er werde „im deutschen Kontext“ künftig nicht mehr von „BIPoC“ – das ist eine Sammelbezeichnung für Schwarze, Indigene und nicht weiße Menschen –, sondern von „SOJARME-Personen“ sprechen. Das stehe für „Schwarze, osteuropäische, jüdische, asiatische, Roma-Sinti und/oder muslimische Personen“. Er halte diese Abkürzungen in deutschen Rassismus- und Diskriminierungsdiskursen für zutreffender.