„Sie haben gewonnen!“ Mit diesem Satz haben dreiste Telefonbetrüger in der vergangenen Woche versucht, eine 54-jährige Wolfsburgerin mit einem Gewinnversprechen hereinzulegen. Obwohl die Frau tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen hatte, kamen ihr schnell Zweifel an ihrem vermeintlichen Glück: Für die Auszahlung ihres Gewinns in Höhe von 49 780 Euro sollte sie satte 1000 Euro vorstrecken. Die 54-Jährige verständigte die Polizei.
Die Wolfsburgerin sollte für ihren angeblichen Gewinn Kosten in Höhe von 1000 Euro übernehmen
Am vergangen Mittwochnachmittag erhielt die Wolfsburgerin einen Anruf: Eine Frau teilte der 54-Jährigen mit, dass ihr Los bei einem Gewinnspiel in der Jahresziehung gezogen worden sei und sie sich jetzt über einen Gewinn in Höhe von 49 780 Euro freuen könne. „Da das Geld in einem Koffer überbracht werde, sollte die 54-Jährige lediglich für die Transportkosten, sowie die Kosten für die Security und einer Notarin in Höhe von 1000 Euro aufkommen“, berichtet Polizeisprecherin Melanie aus dem Bruch.
Da die Wolfsburgerin tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen hatte, lies sie sich zunächst auf die Anruferin ein. Am Donnerstagvormittag meldete sich dann ein vermeintlicher Mitarbeiter einer Security-Firma, der ihr mitteilte, dass die Geldübergabe im Laufe des Tages stattfinden solle, sie jedoch vorher noch die Kosten dafür begleichen müsse. Der Betrüger erklärte, dass das Preisausschreiben „Google Play“, der App-Store von Google, organisiert habe. Deshalb müsse die Wolfsburgerin den Betrag in Höhe von 1000 Euro in Form von Guthaben-Karten von „Google Play“ begleichen. Die Forderung machte die Wolfsburgerin stutzig, so dass sie schließlich die Polizei alarmierte.
Falsche Gewinnversprechen werden auch per E-Mail oder Post versandt
Mario Dedolf ist Präventionsexperte der Wolfsburger Polizei und kennt die Masche von Betrügern, die sich mit ihren Gewinnversprechen nicht nur per Telefon, sondern auch per E-Mail oder direkt per Post an ihre Opfer wenden. „In jedem dieser Fälle geht es darum, dass die potenziellen Gewinner zunächst eine bestimmte Bargeldsumme aushändigen bzw. überweisen sollen“, warnt Dedolf. Betroffene sollten daher keinesfalls auf entsprechende Forderungen eingehen.
Von der Redaktion