Privatleute hatten zunächst das kranke Tier beobachtet und Tage später seinen Kadaver entdeckt. Die Graugans kam zur Untersuchung ins Labor, dort wurde jetzt das für Wild- und Zuchtvögel tödliche Virus festgestellt.
Jetzt reagiert die Stadt mit zwei Sofortmaßnahmen in Neuhaus. Ab sofort gilt:
- Im gesamten Neuhäuser Einzugsbereich dürfen Halter bis zum 31. Januar 2017 ihre Hunde oder Katzen im Abstand von 50 Metern zu Gewässern nicht frei laufen lassen.
- Im gesamten Neuhäuser Einzugsbereich darf so genanntes Federwild bis zum 31. Januar 2017 nicht bejagt werden. Die Jagd ist nur mit Ausnahmegenehmigung oder auf Anordnung des Veterinäramtes erlaubt.
Das Virus sei nach aktuellem Kenntnisstand ausschließlich für Tiere gefährlich. „Eine Infektion des Menschen mit dem vorgefundenen Subtypen ist nicht bekannt“, sagt Stadtsprecher Florian Reupke. Zu diesem Ergebnis war zuletzt das Friedrich-Löffler-Institut gekommen. Die Vogelgrippe oder auch Geflügelpest sei aber eine Erkrankung, „die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann“, so Reupke weiter. Daher gelte es, eine mögliche Ausbreitung zu verhindern.
Schon Mitte November hatte das Rathaus im gesamten Stadtgebiet die Stallpflicht für Geflügel erlassen. Damals war gerade der erste Vogelgrippe-Fall im nahen Landkreis Peine bekannt geworden.
Fragen und Hinweise zur Vogelgrippe beantwortet das Veterinäramt unter Telefon 05361/282141.
kn
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