Nach dem WAZ-Bericht über die vielen Widersprüche gegen die neuen Straßenreinigungsgebühren will die Stadtverwaltung noch einmal das weitere Vorgehen verdeutlichen. Betroffene, die Widerspruch eingelegt haben, „sollten nicht warten, bis sie einen neuen Gebührenbescheid bekommen“.
„Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt“
Zwar würden bei allen, die Widerspruch eingelegt hätten, „weitere Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Widerspruchsentscheidung ausgesetzt“, so Stadtsprecherin Elke Wichmann. Aber nur bei erfolgreichem Widerspruch gebe es auch einen geänderten Gebührenbescheid. „In allen anderen Fällen ergeht kein neuer Entscheid und der ursprüngliche Gebührenbescheid bleibt gültig.“
Mahnungen nicht wegwerfen
Außerdem sollten Bürger, die Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt haben, keinesfalls Mahnungen wegwerfen. Denn: Der Widerspruch habe keine aufschiebende Wirkung. „Darauf ist in den Bescheiden auch ausdrücklich hingewiesen worden. Die Mahnungen sind deshalb zu Recht ergangen und weiterhin gültig.“
Bei Fragen 115 anrufen
Bei Fragen zu den Bescheiden und Widersprüchen können sich Bürger an den im Bescheid genannten Ansprechpartner oder an die Behördennummer 115 wenden.
Von der Redaktion