So seltsam es klingt: Das Elektro Skateboard wird nach deutschem Recht wie ein Kleinkraftfahrzeug behandelt. Das liegt daran, dass es selbsttätig eine Geschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde erreicht und somit mehr als Schrittgeschwindigkeit fährt.
Elektro Skateboard ist ein Kleinkraftfahrzeug – mit fehlender Ausstattung
Als Kleinkraftfahrzeug müsste es allerdings versichert sein, was durch ein aktuelles und gültiges Kennzeichen belegt werden muss. Außerdem bräuchte der Fahrer einen Führerschein. Das Elektro Skateboard weist als Kleinkraftfahrzeug außerdem eine mangelhafte Ausstattung nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auf: Es fehlen Lichter, eine Klingel und Reflektoren.
Verbot auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen
Auf der Straße darf das Elektro Skateboard nicht eingesetzt werden, weil es nicht versichert ist und nicht über die passende Ausstattung verfügt. Auf Gehwegen, Radwegen, in Fußgängerzonen und Spielstraßen darf es nicht eingesetzt werden, weil es sich trotz allem um ein Kleinkraftfahrzeug handelt. Entsprechend dürfen Sie nirgends im öffentlichen Raum mit dem Elektro Skateboard unterwegs sein. Auf Ihrem privaten Grundstück hingegen dürfen Sie das Board nutzen, das kann Ihnen niemand verbieten.
Hohe Strafen sind theoretisch möglich
Werden Sie erwischt, wenn Sie mit Ihrem Elektro Skateboard auf öffentlichen Straßen oder Wegen unterwegs sind, können Ihnen in der Theorie hohe Strafen drohen: Sie fahren ohne Straßenzulassung und ohne Einzelgenehmigung, während die passende Ausrüstung nach der StVZO fehlt. Auch der fehlende Versicherungsschutz kann Sie teuer zu stehen kommen, und falls Sie keinen Führerschein besitzen, ist auch das strafbar. Insgesamt könnten sich also die Strafen summieren. Bislang ist das noch nicht vorgekommen, allerdings kann es sein, dass man Ihr Elektro Skateboard als Beweismittel konfisziert. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie auf Ihrem eigenen Grund und Boden bleiben.
In Anbetracht der Beliebtheit der Elektro Skateboards sollte man davon ausgehen, dass der Gesetzgeber sich damit beeilt, eine eigene Regelung für die Boards zu entwerfen. In der Praxis wird das aber wahrscheinlich noch etwas auf sich warten lassen.
Elektro Skateboards sind kein Spielzeug
Anders als das herkömmliche Board ist das Elektro Skateboard nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet. Da es ein bisschen Übung erfordert, mit dem motorisierten Gefährt umzugehen, sollten Sie auch Knie- und Ellenbogenschoner sowie einen Helm tragen, wenn Sie damit auf Ihrem Grundstück herumfahren. So vermeiden Sie Verletzungen und haben lange Spaß an Ihrem Board.