Dabei ging es um die Frage, ob AWD-Berater zu hohe Prämien für den Vertrieb von Medienfonds einstrichen. Zuvor hatte es in Hannover schon ein ähnliches Urteil gegeben.
„Die 7. Zivilkammer konnte keine Verletzung der Aufklärungspflichten feststellen“, sagte ein Sprecher.
Der AWD sieht sich durch die Entscheidung bestätigt.
dpa