Im Kirch-Prozess gegen die Deutsche Bank könnte das Oberlandesgericht München heute die Beweisaufnahme schließen. Die Richter halten einen Schadenersatzanspruch der Insolvenzverwalter und Erben des Medienunternehmers Leo Kirch für wahrscheinlich begründet. Kurz vor der Insolvenz der Kirch-Gruppe 2002 habe der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer die Kreditwürdigkeit Kirchs bezweifelt - wohl um einen lukrativen Sanierungsauftrag zu erhalten. Das könnte Kirchs Bewegungsraum weiter eingeengt haben. Wie hoch der möglicherweise entstandene Schaden war, muss nun geklärt werden.
Der frühere Kirch-Geschäftsführer Dieter Hahn soll über den als letzte Rettung geplanten Verkauf des Fernsehkonzerns ProSiebenSat.1 an Walt Disney aussagen, der Kirch 1,3 Milliarden Euro in die Kasse bringen sollte, aber scheiterte.
dpa