Im Rechtsstreit um die „Nordhorn-Range“ will das Verwaltungsgericht Osnabrück im nächsten Frühjahr ein Urteil fällen. Das sagte der Pressesprecher des Gerichts, Michael Mädler, am Freitag nach einem nichtöffentlichen Erörterungstermin. Dabei legten die gegen die „Range“ klagenden Kommunen und die Bundeswehr ihre Positionen dar. „Unser Ziel ist es, im 1. Quartal 2010 zu entscheiden“, sagte Mädler.
Die Bundeswehr werde den Übungsbetrieb nicht ausweiten, sagte die zuständige Abteilungsleiterin Alice Greyer-Wieninger aus dem Bundesverteidigungsministerium. Nordhorns Bürgermeister Meinhard Hüsemann (SPD) betonte, er hoffe weiterhin, dass sich das Gericht gegen den Übungsplatz entscheide. „Die Bürger erwarten, dass es mit der „Nordhorn-Range“ zu Ende geht“, sagte er.
Greyer-Wieninger sagte, sie habe während der Verhandlung ein Versprechen des früheren Verteidigungsministers Franz-Josef Jung (CDU) wiederholt. Dieser habe bereits im Sommer betont, dass der Übungsbetrieb in Nordhorn nicht ausgeweitet werden solle. Aktuell werden auf der Anlage pro Jahr 750 Übungen geflogen. Die mögliche Obergrenze liege allerdings bei 1000 Einsätzen.
Der Anwalt der klagenden Kommunen, der Tübinger Rechtsprofessor Michael Ronellenfitsch, begrüßte diese Aussage des Verteidigungsministeriums. Damit sei rechtlich verbindlich erklärt worden, dass die bisher geltende Obergrenze nicht erhöht werde. Nachdem Jung im Sommer das Aus für das „Bombodrom“ in Brandenburg verkündet hatte, war in der Region Nordhorn die Befürchtung gewachsen, dass nun die Zahl der Übungsflüge wieder steigen könnte.
Ursprünglich hatte das Verteidigungsministerium versprochen, dass das Bombodrom die Übungsplätze in Nordhorn und im bayerischen Siegenburg entlasten sollte. Nach juristischen Niederlagen hatte das Ministerium im Sommer den endgültigen Verzicht auf das umstrittene Projekt in Brandenburg erklärt.
Die Klage der Kommunen zielt darauf ab, die Übertragung des Bombenabwurfplatzes von den Briten auf die Bundeswehr im Jahr 2001 anzufechten. Nach Ansicht von Ronellenfitsch hat damals eine Umwidmung stattgefunden. Dazu hätten die Kommunen gehört werden müssen, was nicht erfolgt war. Falls die Klage erfolgreich ist, gäbe es keine Rechtsgrundlage mehr für den Betrieb des Platzes. Minimalziel der Gegner ist, eine Ausweitung der Übungsflüge auf der „Nordhorn-Range“ zu verbieten.
lni