Gegenstand der Kontroverse vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg war die sehr knapp gehaltene Antwort des Ministers auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Beziehung des Ministers zu der Hildesheimer Firma, welche die Kosten der Reise übernommen hatte. Die SPD-Abgeordnete Renate Geuter hatte daraufhin gegen Möllring geklagt. Der Minister erklärte vor dem Gericht, dass er nicht beabsichtigt habe, das Parlamentarische Auskunftsrecht der Abgeordneten zu verletzen. Renate Geuter zog daraufhin ihren Antrag zurück.
dpa