Wohngemeinschaften für Demenzkranke oder Pflegebedürftige sind in Niedersachsen äußerst selten. Gerade einmal 120 Wohnungen für Ältere gibt es in Niedersachsen, während bis zu 92.000 Pflegebedürftige in stationären Heimen betreut werden. Dabei ist die Altenwohngemeinschaft nach Ansicht von Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) äußerst gefragt. Ein Hemmnis stellt aus ihrer Sicht das viel zu starre niedersächsische Heimgesetz dar, das den Baugesellschaften zu viele Hürden setzt, etwa in Form von Bauvorschriften.
Am Dienstag hat das Landeskabinett eine überarbeitete Form des Heimgesetzes verabschiedet, die jetzt in die Erörterung bei den Verbänden gehen soll. Nach Rundts Angaben hinkt Niedersachsen beträchtlich bei der modernen Wohnform für ältere Pflegebedürftige hinterher. Während im Stadtstaat Berlin bereits 65 Prozent der Senioren in Wohngemeinschaften lebten und im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern 50 Prozent, seien es in Niedersachsen lediglich sieben Prozent.
Mecklenburg-Vorpommern habe sich nach der Wende früh für die ambulante Betreuung entschieden, die auch von den meisten Menschen gewollt werde, sagt Rundt: „Fast jeder möchte doch in der eigenen Wohnung leben.“
Beim nun beschlossenen Gesetzesentwurf soll es ein Modell für vier Wohnformen geben. Unter das Heimgesetz fallen weiterhin stationäre Heime und ambulante Wohnformen, die nicht selbstbestimmt sind. Darüber hinaus wird aber unterschieden in „Servicewohnen“, wo von bestimmten Diensten nur Einkäufe oder Ähnliches erledigt wird, und „ambulanten, selbstbestimmten Wohnformen“.
Der Gesetzentwurf, der nach Rundts Angaben eine Balance zwischen der Schutzbedürftigkeit und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen darstellt, differenziert wesentlich stärker aus als das bisherige Heimgesetz. „Wir schaffen jetzt Klarheit, auch für die Heimaufsichtsbehörden, die bei den Kommunen liegen.“
Das neue Gesetz muss noch im Landtag beschlossen werden. „Wenn wir das bis zum Jahresende hinkriegen, wäre das gut“, sagte Rundt. Lob für die Novelle kam von den Grünen. „Dem Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können, können wir mit der Novellierung durch den Aufbau alternativer Wohnformen gerecht werden“, meinte die senioren- und pflegepolitische Sprecherin Filiz Polat.