„Dieser Termin ist ganz wichtig, es geht um einen der Hauptklagepunkte“, sagte Hüsemann. Das Gericht wolle sich vor allem mit der Frage beschäftigen, ob die Umwidmung des Platzes von den Briten auf die Bundeswehr rechtens war. Nach dem Aus für das „Bombodrom in Brandenburg“ im Sommer hätten die Gegner des Übungsplatzes wieder Hoffnung geschöpft, sagte Hüsemann. „Hier tut sich was, die Fronten gegen die Nordhorn Range werden wieder aufgebaut“, sagte Hüsemann.
Die Bürgerinitiative „Notgemeinschaft Nordhorn Range“ trete wieder aktiv in der Öffentlichkeit auf und mache die Problematik deutlich. Seit Jahrzehnten kämpft die Notgemeinschaft gegen den Bombenabwurfplatz an der deutsch-niederländischen Grenze. Dort absolvieren nicht nur die deutsche Luftwaffe, sondern auch Maschinen der Verbündeten ihre Übungsflüge. Vor vier Jahren hatte ein Kampfjet eine Übungsbombe nur wenige Meter neben einem Wohnhaus verloren. Das Atomkraftwerk Lingen ist wenige Kilometer von dem Übungsplatz entfernt. Kritiker befürchten auch deshalb Gefahren wegen möglicher Flugzeugabstürze.
lni