Seit der ersten Berufung von muslimischen Seelsorgern im niedersächsischen Justizvollzug habe es "keinerlei Hinweise auf eine politische Einflussnahme seitens der Imame" gegeben, so Heiligenstadt. In Niedersachsen sind seit 2014 auch Imame in der Gefängnisseelsorge tätig. In Nordrhein-Westfalen werden sie seit kurzem vom Verfassungsschutz überprüft. Auch nach den innenpolitischen Veränderungen in der Türkei seien in Niedersachsen keine Imame ausgetauscht worden, berichtete Heiligenstadt. Die Zusammenarbeit mit den Justizvollzugseinrichtungen sei "unproblematisch und konstruktiv", sagte Heiligenstadt. Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) erklärte in der Landtagssitzung, dass seit dem 15. September auch in Niedersachsen die Imame, die im Gefängnis Häftlinge betreuen, von den Sicherheitsbehörden überprüft werden. "Dies findet im Einverständnis mit den Betroffenen statt."
Vor dem 15. September 2016 habe es keine besondere Sicherheitsüberprüfung gegeben, die erst wegen der innenpolitischen Veränderungen in der Türkei eingeführt worden sei, sagte Niewisch-Lennartz. Aber auch ohne Sicherheitsüberprüfung habe es einige Voraussetzungen gegeben für muslimische Geistliche, bevor sie in die Gefängnisse durften. "Es gab immer ein intensives Gespräch mit den Anstaltsleitern sowie eine eine halbjährige Einführungsphase, in der jeder Seelsorger nur in Begleitung eines anderen in die Anstalten durfte." Dadurch, so Niewisch-Lennartz, hätten die Anstalten auch vor dem 15. September einen "guten Eindruck" von den eingesetzten Imamen gewinnen können.