Der Entwurf des neuen Gaststättengesetzes in Niedersachsen sieht vor, die Zulassung von Gaststätten zu vereinfachen. Das teilte die Staatskanzlei an diesem Dienstag in Hannover mit.
Demnach soll die Eröffnung einer neuen Gasstätte in Zukunft der Gewerbeaufsicht nur noch mitgeteilt werden. Das zeit- und kostenintensive Erlaubnisverfahren soll dann entfallen.
Ein Gastronom könnte dann drei Wochen, nachdem er sein neues Gewerbe angezeigt hat, mit dem Betrieb beginnen. Regelmäßige Prüfungen soll es weiterhin geben. Das Gesetz soll Anfang 2010 in den Landtag eingebracht werden.
lni