Der 15. Senat des gemeinsamen Gerichts beider Länder solle mit drei Berufsrichtern in Bremen angesiedelt werden, teilte das Justizministerium in Hannover am Freitag mit. Alleine in Niedersachsen ist die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten von rund 25 000 im Jahr 2004 auf jetzt etwa 40 000 gestiegen. Obwohl viele Fälle in erster Instanz entschieden würden, sei auch das Landessozialgericht als Berufungsinstanz deutlich stärker belastet.
Die Menschen und auch die Ämter hätten eine Anspruch, dass über elementare Bedürfnisse zügig und rechtlich eindeutig entschieden werde, erklärte Justizminister Bernd Busemann (CDU). „Für jemanden, der mit 359 Euro im Monat auskommen muss, kann es schon entscheidend sein, ob er zehn Euro für den Schulausflug des Kindes selber zahlen muss oder nicht, ob die Heizkosten als zu hoch abgelehnt werden oder die Beerdigungskosten eines Mannes nicht übernommen werden sollen, obwohl die Witwe sie allein nicht tragen kann.“
Von der künftigen Bundesregierung verlangte Busemann zügig klare rechtliche Regelungen für Bezieher von Sozialleistungen sowie für Asylbewerber. „Da besteht dringender Handlungsbedarf.“ Derzeit gebe es zu viele Unklarheiten und rechtlich schwammige Bestimmungen.
lni