FDP und CDU wollen heute in der Landtagssitzung für die Aufhebung der Immunität und damit gegen den Beschluss von SPD und Grünen stimmen. Rot-Grün sende damit das fatale Signal, dass Abgeordnete sich alles erlauben dürften und anschließend vor juristischer Prüfung geschützt würden. „SPD und Grüne treten den Rechtsstaat mit Füßen und betreiben Rechtsbeugung“, sagte Christian Grascha (FDP). Die Koalition vertrete eine „Zwei-Klassen-Justiz“.
Hintergrund ist ein Interview, in dem Schminke vor einiger Zeit katastrophale Zustände in einem Pflegeheim in seinem Wahlkreis Göttingen kritisiert hatte. Diese seien kein Zufall, „denn die Betreiberin befindet sich offenbar in einer schweren finanziellen Schieflage“, fügte Schminke noch hinzu.
Daraufhin stellte die Betreiberin des Heims Anzeige wegen Verleumdung gegen den Abgeordneten. Die Frau verwahre sich damit auch gegen die Vorwürfe der schlechten Pflege, sagte Staatsanwalt Frank-Michael Laue der HAZ. Die Anzeige ziele aber insbesondere auf die Aussage zur Finanzlage ab - diese werte sie als verleumderisch und kreditgefährdend.
Damit die Staatsanwaltschaft aber überhaupt ermitteln und den Abgeordneten befragen kann, muss der Landtag erst dessen Immunität aufheben. Die Immunität ist eine Sonderregel, mit der verhindert werden soll, dass Parlamentarier durch politisch motivierte Strafverfolgung mundtot gemacht werden können.
Das Parlament entscheidet
Doch liegt ein solcher Fall hier vor? Darüber diskutieren die Abgeordneten des Landtags bereits seit Tagen. Pünktlich zur Vorentscheidung im Ältestenrat des Landtags am Dienstag hat auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Parlaments ein juristisches Gutachten vorgelegt: Darin wird festgestellt, dass die Entscheidung über die Immunität beim Parlament liege und - egal wie sie ausfällt - nicht mehr angefochten werden könne. Es sei aber zu empfehlen, Schminkes Immunität aufzuheben.
SPD und Grüne wollen dem aber nicht folgen. Schminke haben im Rahmen seiner Tätigkeit als Abgeordneter gehandelt, sagte Helge Limburg (Grüne). „Nach unserer Auffassung ist die Immunität gerade für Angelegenheiten wie die vorliegenden geschaffen worden.“
Die CDU war in der Frage lange gespalten, will jetzt aber für die Aufhebung der Immunität stimmen. Die Staatsanwaltschaft müsse ermitteln dürfen, gerade weil Schminke nicht nur pflegerische Missstände benannt, sondern auch Behauptungen über die finanzielle Situation der Betreiberin aufgestellt habe, sagte Björn Thümler (CDU): „Für die muss er sich rechtfertigen, wie es jeder andere Bürger in einem vergleichbaren Fall auch machen müsste.“
Dem widerspricht Grant Hendrik Tonne (SPD): „Hier wird versucht, zwei Sachverhalte zu trennen, die zusammengehören.“ Der pflegerische Mangel habe damit zu tun gehabt, dass etwa Hygieneartikel und andere Vorräte in der Einrichtung gefehlt haben.