Deutsche Dschihadisten mit einer doppelten Staatsbürgerschaft, die im Ausland kämpfen, sollen künftig ihren deutschen Pass verlieren. Wie NDR, WDR und Süddeutschen Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichten, haben sich Innen- und Justizministerium nun abschließend darauf geeinigt. Eine entsprechende Regelung wurde vor einem Jahr bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Erste Details aus dem geplanten Gesetzesentwurf waren in der vergangenen Woche bekannt geworden.
Für eine entsprechende Ausbürgerung sollen allerdings drei Bedingungen gelten. Die betroffenen Bürger müssen volljährig sein und zwei Nationalitäten besitzen. Außerdem gilt die Regelung nicht rückwirkend – also nur für jene, die sich in Zukunft noch aktiv an Kämpfen beteiligen könnten.
In den vergangenen Tagen wurde in der Koalition breit diskutiert, ob Deutschland gefangene IS-Kämpfer zurücknimmt und sie ihren Pass verlieren.
Der Entzug der Staatsbürgerschaft ist laut Artikel 16 des Grundgesetzes nicht möglich. Jedoch können die Betroffenen bei doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche verlieren. Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nur dann verloren gehen, wenn dies auf eine Handlung folgt, die der Betroffene vermeiden könnte.
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Von RND/mkr