Zudem habe die Staatsanwaltschaft ihre Revisionen zurückgenommen (Az.: 5 StR 187/13 - Beschluss vom 3. September 2013). Heinze war 2012 vom Landgericht Hamburg wegen Bestechlichkeit sowie wegen Betruges und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die TV-Macherin hatte zugegeben, unter den Pseudonymen „Marie Funder“ und „Niklas Becker“ Drehbücher von sich und ihrem Ehemann beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) eingeschleust zu haben.
Der Ehemann wurde zu 3240 Euro Geldstrafe verurteilt, eine mitangeklagte Filmproduzentin erhielt eine Geldstrafe von 2100 Euro. Heinze war als mächtige Fernsehspielchefin unter anderem für die „Tatort“-Krimis aus Hamburg, Hannover und Kiel sowie für Serien wie „Polizeiruf 110“ verantwortlich.
lni