Der selbst ernannte "König von Deutschland" streitet weiter vor Gericht ums Autofahren. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg wegen Fahrens ohne Führerschein habe Peter Fitzek Rechtsmittel eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau am Dienstag auf Nachfrage mit. Offen sei allerdings noch, ob es sich um eine Berufung zum Landgericht oder eine Sprungrevision zum Oberlandesgericht handeln soll.
Das Amtsgericht hatte den selbst ernannten "Monarchen" am 25. Februar zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis läuft gegen ihn derzeit auch ein Verfahren am Amtsgericht Dessau-Roßlau.
Er wurde auch schon in Hannover verurteilt
Fitzek erkennt die deutschen Behörden nicht an und hat sich einen eigenen Führerschein gebastelt. In Hannover war er schon 2013 wegen zu schnellen Fahrens ohne Führerschein zu drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er war auf der B 6 in Garbsen geblitzt worden – mit 116, wo Tempo 70 erlaubt war.
Der gelernte Koch hatte 2012 auf dem Gelände eines ehemaligen Krankenhauses seinen Fantasiestaat ausgerufen, "das Königreich Deutschland". Seitdem wird er vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet und gerät er immer wieder mit der Justiz in Konflikt. Dabei ging es auch um unerlaubte Versicherungsgeschäfte.
dpa/wer