Die Anwälte des Oscar-Preisträgers hatten den Haftentlassungsantrag am vergangenen Dienstag (29. September) eingereicht. Am selben Tag legte Polanski beim Bundesstrafgericht des Landes zudem Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ein.
Der französisch-polnische Regisseur war am 26. September auf Basis eines US-Haftbefehls in Zürich festgenommen worden und sitzt in provisorischer Auslieferungshaft. Hintergrund ist ein seit den 70er Jahren anhängiges Verfahren wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen. Polanski hatte sich 1978 schuldig bekannt, mit einer 13-Jährigen Sex gehabt zu haben. Ihm wurde auch vorgeworfen, das Mädchen im Haus des Schauspielers Jack Nicholson unter Drogen gesetzt zu haben. Aus Furcht vor einer Gefängnisstrafe war er zunächst nach England und schließlich nach Frankreich geflohen. In der Schweiz hatte er sich dagegen wiederholt aufgehalten.
ddp