Eine Unterschlagung einer Nachnahmegebühr in Höhe von knapp 115 Euro kommt einen Postzusteller aus dem Landkreis Northeim teuer zu stehen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat jetzt in einem disziplinarrechtlichen Verfahren entschieden, dass dem Beamten das Ruhegehalt aberkannt wird.
Der Postbetriebsassistent habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, urteilten die Richter. Die Post sei auf die absolute Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Bediensteten mit dienstlich erlangtem und anvertrautem Geld angewiesen. Dadurch, dass er den Nachnahmebetrag nicht abgeliefert, sondern für sich behalten habe, sei das notwendige Vertrauen zerstört. Deshalb sei ihm das Ruhegehalt abzuerkennen (Aktenzeichen 9 A 2/13).
Neun weitere Verdachtsfälle
Der Zusteller war seit 1982 für die Post tätig gewesen, 1989 wurde er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Den Ermittlungen zufolge hat er im Juni 2010 ein an einen Jugendlichen gerichtetes Paket an dessen Mutter ausgeliefert und dafür 114,98 Euro Nachnahmegebühr kassiert. Das Geld rechnete er aber nicht mit der Zustellkasse ab, sondern behielt es für sich.
Der Zusteller bestritt, an dem betreffenden Tag in dem Zustellbezirk tätig gewesen zu sein. Das Gericht hielt es jedoch nach der Befragung mehrerer Zeugen für erwiesen, dass der Beamte das Paket zugestellt und die Nachnahmegebühr unterschlagen hatte. Das Gericht konnte auch keine Milderungsgründe entdecken, zumal der Zusteller sein Unrecht zu keiner Zeit eingesehen und sein Fehlverhalten vehement abgestritten habe.
Im Jahr 2010 hatte es weitere neun Verdachtsfälle wegen Unterschlagung von Nachnahmegebühren gegen den Beamten gegeben, ein Strafverfahren wurde aber wegen geringer Schuld eingestellt. 2012 wurde der Beamte wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Von Heidi Niemann