Richter Peter Espinoza nahm das Schreiben Polanskis mit der Bitte um ein Gerichtsverfahren in Abwesenheit an, forderte vor einer Entscheidung aber weitere Begründungen. Der Starregisseur hofft offenbar darauf, einer Auslieferung in die USA doch noch zu entgehen. Die kalifornische Justiz verfolgt den 76-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977. Polanski legte damals ein Schuldbekenntnis ab und saß 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland.
Eine Verurteilung des Regisseurs scheint unausweichlich, nachdem das Zweite Berufungsgericht Kaliforniens Ende Dezember die Einstellung des Verfahrens abgelehnt hat. Wird der Prozess aber in Abwesenheit geführt und Polanski zu einer Reststrafe von weniger als sechs Monaten verurteilt, so könnte er diese in der Schweiz verbüßen.
Hintergrund ist der Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und den USA. Danach werden Verurteilte nur ausgeliefert, wenn ihre Strafe noch mindestens sechs Monate beträgt. Im US-Auslieferungsersuchen an die Schweiz wird die mögliche Höchststrafe für Polanski zwar auf zwei Jahre beziffert. Nach Darstellung seiner Anwälte hat er davon aber bereits fünf Monate abgesessen, wenn man die 42 Tage Ende der 70er Jahre und die 70 Tage Auslieferungshaft seit seiner Verhaftung auf dem Flughafen Zürich-Kloten im September zusammenrechnet.
APD