Der beabsichtigte Vereinszweck sei sittenwidrig, hieß es zur Begründung. Wer in der Öffentlichkeit für körperliche Liebe eines Menschen zu einem Tier und für entsprechende sexuelle Handlungen um Verständnis werben wolle, verstoße gegen die allgemein anerkannte Sittenordnung. Diese sei in der Rechts- und Sozialmoral fest verankert und stimme mit der Rechtsordnung überein. Demnach würden sexuelle Handlungen des Menschen an oder mit Tieren abgelehnt und als unanständig verurteilt.
dpa