Ein Missbrauchsopfer hatte dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vorgeworfen, für den Einsatz eines Paters am Kloster Birnau am Bodensee ab 1987 mitverantwortlich gewesen zu sein. Der Pater hatte in den 60er Jahren in Birnau Kinder missbraucht, darunter den Anzeigeerstatter.
Dieser Mann warf Zollitsch vor, damit für weitere mögliche Missbrauchfälle mitverantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass für den zweiten Einsatz des Paters in den Jahren 1987 bis 1992 keine konkreten Missbrauchstaten oder Namen von Geschädigten bekanntgeworden seien. Deshalb fehle auch jegliche Grundlage für eine strafrechtliche Verantwortung Zollitschs.
dpa