Danach sollen Fusionen beim Kartellamt künftig erst dann zur Genehmigung vorgelegt werden, wenn der gemeinsame Umsatz beider Unternehmen 62,5 Millionen Euro oder mehr beträgt. Bisher liegt die Schwelle bei 25 Millionen Euro.
Dem VDL gehören 80 Tageszeitungsverlage mit einer Auflage von insgesamt 1,4 Millionen Exemplaren an. Der BDZV vertritt 298 Tages- und 13 Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von rund 16 Millionen Exemplaren.
dpa