Wer nicht will, dass seine Immobilie beim Deutschland-Start von Google Street View für zunächst 20 deutsche Städte in dem Online-Straßenatlas auftaucht, muss sich beeilen. Die Vorab-Widerspruchsfrist läuft am Freitag (15. Oktober) ab. Darauf wies Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar am Montag hin. Er ist zuständig, weil Google seinen Deutschland-Sitz in Hamburg hat. Der Widerspruch kann per Post oder online angemeldet werden.
Google betonte, dass nach Einführung des Dienstes jederzeit und ohne jegliche Frist Anträge auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen gestellt werden können. Dafür stehe direkt in Street View der Link „Ein Problem melden“ zur Verfügung.
Google will den Dienst mit detaillierten Straßenaufnahmen demnächst auch in Deutschland starten. Zunächst sollen Straßenzüge von 20 großen Städten abgebildet werden. Deshalb gilt die Frist nur für Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Zugleich empfiehlt Caspar auch interessierten Einwohnern anderer Städte, aktiv zu werden: „Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern.“
Den Street-View-Dienst gibt es bereits in mehreren Ländern. In Deutschland entfachte er jedoch eine besonders heftige Debatte über Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.
dpa