Die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Osnabrück verfassungswidrig. Das Gericht hat ein Verfahren über die Höhe der Besoldung wegen der Verfassungswidrigkeit der Zahlungen ausgesetzt und legt das Thema zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor.
Geklagt hatte eine Richterin, zugleich handelte es sich um eine Musterklage des Niedersächsischen Richterbundes, der das Thema grundsätzlich entschieden haben möchte. Die Richterbezüge, sagt der Richterbund-Vorsitzende Frank Bornemann, lägen inzwischen 14 Prozent niedriger, als es angemessen wäre.
Geprüft wurden die Jahre 2009 bis 2013 und 2016; für diese Zeiträume geht auch das Verwaltungsgericht von einer sogenannten Unteralimentation aus. Nach dem Beamtenrecht muss der Staat seine Bediensteten ihrem Amt gemäß versorgen.
Bereits 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht die Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig erklärt. Der Richterbund moniert seit Jahren, dass die Besoldung nicht mehr an die Lohnentwicklung angekoppelt sei. Die neue Landesregierung solle jetzt „umgehend“ einen verfassungskonformen Zustand herstellen, verlangen die Richter.
Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers sagte zu, man werde die Begründung des Gerichts „sorgfältig anschauen und prüfen welche Folgerungen daraus zu ziehen sind“.
Von Bert Strebe