Nach einem Hinweis des Niedersächsischen Verfassungsschutzes auf eine islamistische Radikalisierung mit dem Befürworten von Anschlägen verlor der Mann seinen Job, weil ihm die Zuverlässigkeitsbescheinigung entzogen wurde. Dagegen klagt er am Verwaltungsgericht in Hannover, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.
Weil der inzwischen in Hessen lebende Mann beim Erteilen der Zuverlässigkeitsbescheinigung 2012 in Niedersachsen wohnte, sind weiterhin niedersächsische Behörden und das Gericht in Hannover zuständig. Es verhandelt den Fall am Donnerstag. Ein Eilverfahren des Mannes, der vorgibt, gläubiger Muslim aber nicht radikal zu sein, blieb ohne Erfolg.
dpa