Die Videovernehmung kommt schon im Ermittlungsverfahren zum Einsatz, so dass der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen muss. Am Dienstag wurden die neue Technik und die Räumlichkeiten am Hildesheimer Landgericht vorgestellt.
Bei der Videovernehmung sitzt der Opferzeuge in einem Raum mit dem Vernehmungsrichter. Mehrere Kameras zeichnen die Befragung und die Aussagen auf und übertragen sie direkt in ein etwas abseitig gelegenes Zimmer. Dort sitzen der Beschuldigte mit seinem Anwalt sowie der Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird aufgezeichnet und kann später in der Hauptverhandlung verwendet werden. Sowohl in Braunschweig als auch in Hannover kommt diese Technik bereits zum Einsatz.
lni