"In Niedersachsen gilt die Schulpflicht, selbstverständlich auch in den letzten Tagen vor beziehungsweise in den ersten Tagen nach den Ferien", sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums. Schüler könnten nur in begründeten Ausnahmefällen etwa für eine Beerdigung auf Antrag beurlaubt werden. Dabei gelten besonders strenge Regeln für die Zeit unmittelbar vor und nach den Ferien: Dann darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde. An diesem Montag beginnt in Niedersachsen wieder die Schule.
lni