Bisher war die Berechnung der Elternbeiträge eine verhältnismäßig einfache Prozedur und ein verlässliches Standbein der Finanzierung der Kinderbetreuung. Durch die Beiträge wurden in den vergangenen Jahren zwischen 32 und 35 Prozent der Kosten gedeckt. Die betrugen in der Samtgemeinde im vergangenen Jahr rund 3,9 Millionen Euro – nach Abzug der Elternbeiträge und des Landeszuschusses bleiben für die Samtgemeinde noch rund 1,8 Millionen Euro übrig, die aus dem Haushalt finanziert werden mussten.
Wie das künftig aussieht, ist derzeit offen. Das Land Niedersachsen plant, den Besuch von Kitas für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren beitragsfrei zu stellen. Dann fallen die Elternbeiträge für den Kitabereich weg – da der aktuell diskutierte Zuschuss des Landes diese aber nicht komplett auffängt, wird die Belastung für die Samtgemeinde steigen.
Eine Folge der Pläne der Landesregierung: Die jetzt in der Samtgemeinde Wesendorf diskutierten Beitragserhöhungen greifen bei Umsetzung der Landespläne nur noch für den Besuch der Kinderkrippen. Und möglicherweise bei den sogenannten Randzeiten in den Kitas, also wenn Eltern ihre Kinder außerhalb der mit Rechtsanspruch versehenen Zeiten – derzeit im Gespräch: bis zu acht Stunden – betreuen lassen wollen.
Die Erhöhung der Beiträge zum Sommer bedeutet für die drei unteren Einkommensgruppen (bis 35.800 Euro) in der Samtgemeinde Wesendorf einen Mehraufwand von jeweils zwei Euro im Monat bei einer vierstündigen Betreuung. In den drei oberen Einkommensgruppen sind jeweils drei Euro mehr zu zahlen.
Von Thorsten Behrens