Mit 1,82 Promille Alkohol im Blut fuhr der Mann gegen einen Lastwagen. Die Folge war ein Strafbefehl von 45 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro und eine Führerscheinsperre von knapp zwölf Monaten wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Verkürzung der Frist
Bei seinem Einspruch ging es dem Mann vor allem um eine Verkürzung jener Frist. Der Verkehrspsychologe habe ihm dazu geraten.
Doch eine Verkürzung gab’s nicht. Das machte der Strafrichter noch vor Eröffnung der Verhandlung deutlich. Die sei schon „am untersten Limit“. Und was die Tagesätze angeht: „Bei Ihrem Einkommen kann man auch an 40 Euro denken.“
Keine lange Bedenkzeit
Und so musste der Angeklagte nicht lange überlegen, das Angebot des Richters anzunehmen und den Einspruch zurückzuziehen. Laut Strafrichter muss der Tipp des Verkehrspsychologen übrigens nicht böswillig gewesen sein. Der Hildesheimer Gerichtsbezirk lege strengere Maßstäbe an als andere.
Von Dirk Reitmeister