Demnach soll der gezahlte Zuschuss, der zur Deckung der Kosten der Fraktionsarbeit dient, rückwirkend ab Januar 2018 um zehn Prozent erhöht werden. Dabei wird nur der Sockelbetrag berücksichtigt, jedoch nicht der pro Fraktionsmitglied gezahlte Betrag. Ein von CDU und SPD am 26. Juli gestellter Änderungsantrag – er sieht vor, dass von der Neuregelung nur die Fraktionen ab einer Größe von mindestens fünf Mitgliedern betroffen sind – sorgte vor der Abstimmung für hitzige Debatten.
Kritik von AfD und Die Linken
Für die AfD-Fraktion – sie hatte ab dem 1. September für eine fünfprozentige Erhöhung plädiert und die Erhöhung davon abhängig gemacht, dass es im Kreishaushalt 2019 keine Neuverschuldung gibt – übte deren Fraktionschef Stefan Marzischewski-Drewes scharfe Kritik. Kleine Fraktionen würden durch den Änderungsantrag von CDU und SPD ausgegrenzt. Das Vorgehen sei undemokratisch, sprach der AfD-Chef von einer Ungleichbehandlung. Auch die Linken sahen in dem Änderungsantrag einen „Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip“.
„Wir sind sparsam und stimmen darum dagegen“, bezog FDP-Mann Dr. Stefan Armbrecht deutlich Position gegen die Erhöhung.
„Wollen uns keine goldene Nase verdienen“
Für die CDU verteidigte Telse Dirksmeyer-Vielhauer die Erhöhung. „Die 2011 beschlossenen Mittel reichen in der heutigen Zeit für die Fraktionsarbeit nicht mehr aus“, so die Christdemokratin. „Wir haben genaue Berechnungen angestellt, die geplante Erhöhung ist kostendeckend“, erklärte sie in ihrer Stellungnahme. Überschüssige Mittel würden nach Rechnungslegung zurück erstatte. „Mit der Erhöhung wollen wir uns keine goldene Nase verdienen“, wies sie die Kritik scharf zurück. Die durch die Erhöhung verursachten Kosten belaufen sich jährlich auf rund 9750 Euro.
Von Uwe Stadtlich