NPD-Plakate: Die Empörung war groß.
Die Wahlplakate der NPD hatten im Sommer für große Empörung quer durch alle politischen Lager gesorgt. Mit Slogans wie „Ausländer raus“ – klein geschrieben darüber der Zusatz „Kriminelle“ – hatte die rechtsextreme Partei für die Wahl geworben. Ein Wolfsburger erstattete Strafanzeige wegen Volksverhetzung, woraufhin die Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen aufnahm (WAZ berichtete).
Ebenso wie ihre Kollegen aus Görlitz und Dresden kamen jetzt auch die Staatsanwälte aus Braunschweig zu dem Ergebnis, dass die Wahlplakate der NPD strafrechtlich nicht zu fassen sind. „Weder der Tatbestand der Volksverhetzung noch der Kollektivbeleidigung ist erfüllt“, so Ziehe. Ein wichtiger Grund hierfür: Die Plakate zielten auf die Gruppe der „kriminellen“ Ausländer.
Ziehe: „Eine solche Untergruppe fällt nicht unter Volksverhetzung.“ Die Staatsanwälte mussten sich mit ihrer Entscheidung an die Rechtsprechung der Gerichte halten. „Und diese Rechtsprechung hält die Meinungsfreiheit ziemlich hoch“, so Ziehe.
htz