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Wolfsburg

Parkplatzmord-Prozess: Höchststrafe gefordert

Kommt der Wolfsburger (36), der seine Ex-Verlobte (37) und Mutter seines Sohnes (9) auf dem VW-Parkplatz tötete, nie mehr auf freien Fuß? Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe forderte am Montag im Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht, den Elektroniker wegen Mordes zu verurteilen, die Schwere der Schuld festzustellen und gegen ihn Sicherungsverwahrung anzuordnen. Die Verteidiger des früheren VW-Arbeiters plädierten dagegen auf eine Verurteilung nur wegen Totschlags und eine Strafe von neuneinhalb bis zwölfeinhalb Jahren.
Parkplatzmord: Der Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe (kl. Bild) fordert die Höchststrafe für den Angeklagten (l.).

Parkplatzmord: Der Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe (kl. Bild) fordert die Höchststrafe für den Angeklagten (l.).

Am sechsten Prozesstag ging es hochemotional im Gerichtssaal zu. Die Eltern des Opfers, die als Nebenkläger auftreten, ließen in einem persönlichen Wort durch ihre Anwältin vortragen, dass sie auf die höchstmögliche Strafe für den 36-Jährigen hoffen. Der Prozess sei für sie oft schwer zu ertragen gewesen. Vor allem Momente, in denen ihre Tochter nach den Einlassungen des Angeklagten nicht gut da stand, setzten den Angehörigen sichtbar zu. Die Getötete sei „eine wundervolle Tochter und Mutter gewesen“, die „immer in unserer Mitte sein wird“, las die Anwältin vor. Ihr versagte dabei die Stimme.

Bewegt wendete sich der Angeklagte in seinem letzten Wort an die Eltern: „Ihr habt jedes Recht, mich zu hassen“, sagte er. Er bat beide, sich um seinen Sohn zu kümmern. „Bitte, achtet auf den Kleinen.“

Oberstaatsanwalt Ziehe sah in dem Verbrechen zwei Mordmerkmale verwirklicht: die niederen Beweggründe und die Heimtücke. Der Mordplan sei seit 2005 in dem 36-Jährigen gereift, als sich das Opfer von ihm trennte, nach einer Geiselnahme mit Vergewaltigung ihn bei der Polizei anzeigte und er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde. „Getrieben von der endgültigen und brutalen Abrechnung“ habe er seine Ex-Verlobte am 25. Februar umgebracht. Die Vielzahl und die mit Wucht geführten Messerstiche und Schnitte gegen Hals und Gesicht des Opfers zeigten seinen Willen zur „erbarmungslosen Vernichtung“ der Frau. Ziehe hält die Einlassung des Angeklagten, er habe sie nicht töten, sondern an jenem Morgen nur mit ihr reden wollen, für „eine Lüge, ein loses Konstrukt bar jeder Realität und ein klappriges Gerüst von Schutzbehauptungen“. Sollte der Wolfsburger wie vom Oberstaatsanwalt beantragt verurteilt werden, würde er nie mehr auf freien Fuß kommen.

Die beiden Verteidiger des 36-Jährigen, Olaf Johannes und Christian Wigger, plädierten auf Totschlag, stellten aber klar, dass sie nicht von einer Affekt-Tat ausgehen. Der Angeklagte habe wegen des Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Sohn, das das Familiengericht des Amtsgerichts Gifhorn für ein Jahr ausgesetzt hatte, nur mit der 37-Jährigen reden wollen. Angeblich habe sie ihn angegriffen, als sie ihn auf dem VW-Parkplatz gesehen habe. „Es hat sich etwas entwickelt, das aus dem Ruder gelaufen ist“, so Johannes. Sein Kollege Wigger beantragte zwischen neuneinhalb und zwölfeinhalb Jahre Gefängnis für den Wolfsburger.
Das Urteil wird am Mittwoch um 9 Uhr verkündet.

bm




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