Vor dem Landgericht in Braunschweig wird der Prozess gegen einen 63-Jährigen aus Vorsfelde fortgesetzt, der wegen versuchten Totschlags angeklagt ist. Der Mann war am 29. Juni dieses Jahres mit seiner Frau in Streit geraten und soll laut Anklage versucht haben seiner Frau das Genick zu brechen.
Klaus Peineke, Anwalt des Opfers, stellte jetzt im Auftrag der Nebenklägerin einen Antrag auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 20.000 Euro sowie auf den Ersatz entstandener materieller Schäden.
Schwere Folgeschäden für das Opfer
Der Anwalt des Opfers führte aus: Die 63-jährige Ehefrau des Angeklagten leide weiterhin unter Schmerzen sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung und habe aufgrund der schweren Verletzungen ihren Geschmacks- und Geruchssinn verloren.
Verteidiger Michael Tornow teilte mit, sein Mandant sei grundsätzlich bereit, Schmerzensgeld zu zahlen. Er werde jedoch wohl auch in Zukunft wirtschaftlich kaum in der Lage sein, Ansprüche in dieser Höhe zu erfüllen.
Neurologe spricht über mögliche Persönlichkeitsstörung des Angeklagten
Im weiteren Verlauf des Verfahrens gab der Psychiater und Neurologe Dr. Joachim Dedden seine Einschätzung ab. Er geht bei dem Angeklagten von einer verfestigten Persönlichkeitsstörung aus, die in Verbindung mit Alkohol zur Eskalation führte.
Nach einer erfolgreichen Psychotherapie inklusive Entzug sei es durchaus denkbar, dass er straffrei weiterleben könne. Bisher sei die Depression des Beklagten aus seiner Sicht unangemessen und mit dem falschen Medikament behandelt worden.
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Von Andrea Müller-Kudelka