Er hatte schon mit der Stadt darüber gesprochen. Die erklärte, dass die Gebühr eine landesweite Regelung sei und die Stadt gerne das Ehrenamt unterstütze - bei der Gebührenfestsetzung sei das aber nicht möglich.
Aufgrund der Veranstaltungsgröße benötige das Vorsfelder Schützenfest eine rechtliche Erlaubnis. „Diese Erlaubnis wurde als Dauerfestsetzung erteilt, das heißt auch für die nächsten Jahre, wenn es keine großen Veränderungen gibt“, erklärt Elke Wichmann von der Kommunikation der Stadt. Für diese Erlaubnis werde eine einmalige Gebühr erhoben.
Trotzdem: Lach behaart darauf, dass es eine andere Lösung her muss. „Wir haben in der Vergangenheit Möglichkeiten gefunden, Veranstaltungen finanziell zu unterstützen. Das muss doch jetzt wieder möglich sein.“