Wörtlich heißt es in der Resolution, dass die IG Metall die Unternehmen auffordere, „geltende Vorschriften nicht zu unterlaufen“. Zur besonderen Veranatwortung von Arbeitgebern gehöre es, konsequent „gegen jegliche Formen von Rassismus und Menschenfeindlichkeit im Betrieb“ vorzugehen. Wichtig sei es, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen, ohne die Situation für Lohndumping zu missbrauchen.
In der Resolution gehen die Delegierten auch auf bundespolitische Entscheidungen ein. So dürften die Flüchtlinge nicht als Instrument dienen, „bestehende soziale Schutz- und Gestaltungsregelungen in unserer Arbeits- und Sozialordnung abzubauen“. Es sei ein falsches Signal, das Verbot von Leiharbeit für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten aufzuheben. So schaffe man Missbrauchsmöglichkeiten und eine Ausweitung von Leiharbeit.