Was hatte es mit der Wolfsburger Zelle auf sich, von wo aus 20 radikalisierte Islamisten nach Syrien aufbrachen. Dies will das Gericht im Prozess gegen zwei IS-Rückkehrer erörtern.
Einer der beiden Angeklagten soll gekämpft haben, der andere stand kurz davor, einen Selbstmordanschlag in Bagdad zu begehen. Auch sollen sie laut Anklage über soziale Medien neue Mitglieder für den IS versucht haben anzuwerben, in einem Fall mit Erfolg. Vor Gericht sagten die Angeklagten bisher aus, sie seien zu den Anwerbeversuchen gezwungen worden und hätten - da die Computer kontrolliert wurden - nur begeisterte Schilderungen über den IS schreiben können. Tatsächlich hätten sie zu dem Zeitpunkt nur noch an die Flucht zurück nach Wolfsburg gedacht und ihre Bewacher vom Islamischen Staat bei ihren Chats in Sicherheit wiegen wollen.
Zwar hält das Gericht die zwei inzwischen für geläutert, da sie sich vom IS distanziert und die Vorwürfe im Wesentlichen gestanden haben. Die Bewertung des Chatverkehrs ist dennoch wichtig für die Strafzumessung. Aus ihr ergibt sich nicht nur, wie lange und in welchem Umfang die zwei sich mit den Zielen der Terrormiliz identifizierten. Auch die mögliche Beteiligung an Aktionen des IS, auf welche die Chats hindeuten, muss bewertet werden.
dpa