Außerdem muss der Angeklagte, der mit einer Machete auf seine Verwandten losging, 5000 Euro an die Stiftung Opferschutz zahlen. Im Laufe des Prozesses war die Staatsanwaltschaft von der ursprünglichen Anklage (versuchter Totschlag) abgerückt.
Der heute 25-Jährige war 2014 mit Gaspistole und Machete im Auto in den Stettiner Ring gefahren. Dort traf er auf seine Schwager (33/35) - und verletzte sie lebensgefährlich. Die Verteidigung hatte auf Freispruch wegen Notwehr plädiert, weil auch die Opfer nicht unbeteiligt an der Auseinandersetzung auf dem Parkplatz im Wohngebiet gewesen sein sollen. Der Angeklagte sagte aus, beide hätten ihn mit Bierflaschen angegriffen. Und: Einige Stunden früher an diesem Tag war die Polizei gerufen worden, als es bei einer Feier der Familie zu handgreiflichen Auseinandersetzungen gekommen war.
Das Gericht folgte offenbar eher der Argumentation der Staatsanwaltschaft und blieb nur leicht unter den geforderten zwei Jahren Haft.
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