D. war 2013 wegen drei Banküberfällen in Wolfsburg und Berlin zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Mit dieser Entscheidung wollte sich die Verteidigung nicht zufrieden geben. Sie legte Revision ein, um das Urteil auf Verfahrensfehler überprüfen zu lassen. „Der Revisionsantrag wurde als unbegründet verworfen“, sagte Angela Haasters, Sprecherin des BGH, auf WAZ-Anfrage.
Der Westhagener Thomas D. hatte mit angeblichen Bombenkoffern 2011 die Volksbank in der Porschestraße und 2012 die Sparkasse im Schachtweg überfallen. Er erbeutete insgesamt 37.000 Euro - es handelte sich um Bombenattrappen.
Den schlimmen Schlusspunkt setzte ein Überfall am 21. Dezember 2012. An diesem Tag nahm D. in einer Filiale der Deutschen Bank in Berlin-Zehlendorf den Bankangestellten Klaus H. (40) als Geisel. Der Täter war mit einer Spielzeugpistole und einer Bombenattrappe (drei Kilo Mehl) bewaffnet. Er forderte erst 500.000, dann sogar eine Million Euro Lösegeld! Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei beendete die Geiselnahme damals unblutig. D. betitelte seine Taten als „Rachefeldzug gegen die Banken“.
rpf