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Nach Finanzkrise

EU-Kommission will spekulative Finanzprodukte kontrollieren

Die EU-Kommission geht gegen den Missbrauch mit spekualtiven Finanzprodukten vor: Den außerbörslichen Handel mit Derivaten und Kreditausfallversicherungen plant Brüssel zu vereinheitlichen. Auch ungedeckte Leerverkäufe sollen begrenzt werden.
Brüssel will den Handel mit Derivaten und Kreditausfallversicherungen vereinheitlichen und an die Börse bringen. (Symbolbild)

Brüssel will den Handel mit Derivaten und Kreditausfallversicherungen vereinheitlichen und an die Börse bringen. (Symbolbild)

© dpa

Zwei Jahre nach Beginn der weltweiten Finanzkrise geht die EU-Kommission gegen den Missbrauch mit spekulativen Finanzprodukten vor. Brüssel will den gigantischen außerbörslichen Handel mit Derivaten und Kreditausfallversicherungen vereinheitlichen. Zudem soll der Handel mit solchen Produkten an die Börse kommen. Einen entsprechenden Vorschlag präsentierte die EU- Kommission am Mittwoch in Brüssel.

„Kein Finanzmarkt darf Wild West-Gebiet bleiben“, sagte Barnier. Bei Derivaten handelt es sich um Produkte, deren Preis sich nach den Kursschwankungen anderer Investments richtet.

Derivate sollen künftig über eine zentrale Abwicklungsstelle abgewickelt werden, die Ausfälle auffängt - wie nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers. Ein Transaktionsregister soll für Transparenz sorgen. Als Aufsichtsbehörde wird nach dem Willen der Kommission die neue europäische Wertpapieraufsicht ESMA agieren.

Das Geschäft mit Derivaten gilt als Hauptursache für die Finanzkrise, weil es hochgradig undurchsichtig ist und bislang nicht reguliert war. „Einzelne Pleiten sollen nie mehr das gesamte Finanzsystem destabilisieren wie im Fall der Lehman-Pleite“, sagte Barnier.

Die EU will auch Leerverkäufe, bei denen Spekulanten auf den Verfall einer Währung oder Aktie wetten und erhebliche Unruhe an den Märkten auslösen können, besser kontrollieren. Laut Entwurf müssen Marktakteure künftig den Aufsichtsbehörden Leerverkäufe melden. Bei hochriskanten Geschäften (ungedeckte Leerverkäufe) soll der Verkäufer zumindest nachweisen können, dass er für die Eindeckung mit dem Wertpapier gesorgt hat und nicht Gefahr läuft, in Lieferverzug zu kommen.

Dem Vorschlag müssen das Europaparlament und die 27 EU- Mitgliedsstaaten zustimmen. Barnier hofft, dass die Vorgaben Ende 2012 Gesetzeskraft erhalten werden.

dpa


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