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Schünemann will Facebook-Fahndung ausweiten

In Hannover wächst ein neuartiges Fahndungsnetz: Der Facebook-Auftritt der Polizeidirektion Hannover hat inzwischen annähernd 100.000 Fans. 69 Prozent der Nutzer sind laut Innenminister Uwe Schünemann zwischen 18 und 34 Jahren alt.
Foto: Vorbild für ganz Deutschland: Facebook-Fahndung in Hannover.

Vorbild für ganz Deutschland: Facebook-Fahndung in Hannover.

© dpa

Hannover. Inzwischen, nach einer Phase des Pausierens und Justierens innerhalb der Landesregierung, lächelt der CDU-Mann und sagt: Gefällt mir. Datenschutzrechtliche Fragen hatten die vor einem Jahr gestartete Facebook-Fahndung vorübergehend gebremst. Am Montag aber verkündete Schünemann, die Facebook-Fahndung werde nach ausführlicher Prüfung aller Bedenken nicht etwa eingestellt, sondern vielmehr zügig ausgebaut: Nicht nur in Hannover, sogar landesweit sollen Verbrecher künftig auch mit Hilfe des soziales Netzwerks  gejagt werden.

„Eine auf die Zukunft ausgerichtete Polizei kann und darf sich den sozialen Netzwerken nicht entziehen“, sagte Schünemann. Niedersachsens Datenschutzbeauftragter Joachim Wahlbrink war davon ausgegangen, dass der Minister ihn zu Rate ziehen würde – doch darauf soll Schünemann verzichtet haben.

Vor rund einem Jahr hatte die Polizeidirektion mit der Fahndung auf Facebook begonnen und ihre eigene Seite in dem sozialen Netzwerk eingerichtet. Seither veröffentlichen die Beamten dort Aufrufe und hoffen auf hilfreiche Hinweise der Facebook-Nutzer. Acht Fälle konnten auf diesem Weg bisher gelöst werden, darunter ist auch ein Sexualdelikt. Bei Datenschützern stieß der Vorstoß ins Netz von Anfang an auf heftige Kritik. Die Server des weltweit größten Onlinenetzwerks stehen in den Vereinigten Staaten. Alle auf Facebook veröffentlichten Daten werden dort gespeichert und ausgewertet. Das macht die polizeiliche Nutzung des Netzwerkes aus rechtlicher Sicht zu einer kniffeligen Angelegenheit.

Im Innenministerium hilft man sich mit einem Trick: Auf Facebook werden nur noch knappe Meldungen veröffentlicht, erst über einen Link gelangt der Nutzer zum eigentlichen Fahndungsaufruf. Der steht auf der Internetseite der Polizei und läuft somit über einen deutschen Server. „Datenschutzrechtlich ist man nun einen kleinen Schritt weiter“, sagt der Datenschutzbeauftragte Wahlbrink. Doch es gehe nicht an, dass eine deutsche Behörde zur Nutzung des Onlinenetzwerks animiere, das begierig Daten aller Art sammele.

Schünemann hält dagegen: Jeder, der Facebook nutze, willige in die Geschäftsbedingungen ein – und wisse um die Speicherung der Daten. „Dass Datenschützer insgesamt ein Problem mit Facebook haben, ist nicht unser Problem“, sagt der Minister.

[Vivien-Marie Drews]

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