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Kreditaffäre

Land schweigt zu Wulffs Privathaus

Die Landesregierung verweigert eine Auskunft zum Privathaus von Bundespräsident Christian Wulff in Burgwedel – und bekommt damit zunächst auch vor dem Verwaltungsgericht in Hannover recht. Unterdessen ist ein neuer Vorwurf publik geworden:Wulff wurde noch über Jahre als Rechtsanwalt in einer Kanzlei geführt, die den Unternehmer Egon Geerkens vertrat.
Das Wohnhaus der Familie von Bundespräsident Christian Wulff in Großburgwedel.

Das Wohnhaus der Familie von Bundespräsident Christian Wulff in Großburgwedel.

© dpa

Hannover. Der Journalist einer Boulevardzeitung hatte wissen wollen, wie viel Geld das Land 2008 für die Schutzmaßnahmen in dem Gebäude investiert hatte und ob diese Summe angemessen war. Doch das Finanzministerium nannte keine Zahlen und verwies auf die Pflicht zur Geheimhaltung, denn aus der Antwort könne man sonst auf den Sicherheitsstandard schließen.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag des Journalisten ab, entschied aber nicht in der Sache. Ob das Land zu Recht die Auskunft ablehnte, könne ohne gründliche Prüfung nicht geklärt werden. Beim Eilantrag müsse nun das Interesse des Journalisten zurückstehen, zumal er selbst schon über Teilinformationen verfüge. Die unterschiedlichen Positionen bleiben damit bestehen: Der Journalist beruft sich auf das niedersächsische Pressegesetz und die Verpflichtung der Behörden, Auskünfte zu geben. Die Geheimhaltung überzeuge hier nicht, weil aus der Summe der Investitionen nicht auf die Art der Sicherung geschlossen werden könne. Das Land behauptet jedoch, dass die Veröffentlichung zu Details das Risiko für die Familie und die Sicherheitskräfte erhöhen könne.

Noch ist unklar, ob der Journalist nach der Ablehnung des Eilantrags eine Klage nachreichen will, die Frist dafür ist noch nicht abgelaufen. Über die Höhe der Investitionen für das Privathaus von Wulff kursieren unterschiedliche Informationen. Wulff soll einen Kaufpreis von 415 000 Euro gezahlt haben, angeblich ist aber zuvor vom Land eine größere Summe in die Sicherheitstechnik investiert worden, die Rede ist von mehreren Hunderttausend Euro. Vor zwei Wochen war bereits der Verdacht geäußert worden, die hohen Investitionen für die Sicherheit könnten zu einer erheblichen Wertsteigerung des Hauses geführt haben, was die Ursache für die günstigen Konditionen Wulffs in seinem Kreditvertrag mit der BW-Bank gewesen sein könnte.

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft in Hannover Erwartungen gedämpft, die Ermittlungen gegen Wulffs früheren Sprecher Olaf Glaeseker wegen des Verdachts der Vorteilsannahme könnten rasch abgeschlossen werden. Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Justizbehörde auch Glaesekers früheres Büro im Bundespräsidialamt durchsucht hatte. Bis zu einer Entscheidung, ob Anklage erhoben wird oder nicht, könnten noch Wochen vergehen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Derweil gibt es neue Hinweise, wonach Wulffs geschäftliche Beziehung zum Osnabrücker Unternehmer Egon Geerkens weiter ging als von der Landesregierung 2010 im Landtag angegeben. Wie berichtet, war Geerkens bis 1994 der Vermieter der Räume der Osnabrücker Kanzlei, in der Wulff bis zu dem Jahr noch aktiv als Anwalt tätig war. Nun meldet tagesschau.de aber, es gebe Zweifel an der Darstellung, dass Wulff im selben Jahr als Sozius ausgestiegen sei. Laut dem Bericht war Geerkens bis Oktober 2004 Mandant der Kanzlei – und Wulff wurde damals noch als Rechtsanwalt im Briefkopf geführt.

Der Anwalt des Bundespräsidenten, Gernot Lehr, erklärte gegenüber tagesschau.de, Wulff habe nach 1994 keinerlei Einkünfte mehr aus der Anwaltstätigkeit erzielt. Dennoch stand Wulff dem Bericht zufolge bis 2009 auf dem Briefkopf. Außerdem gratulierte die Sozietät noch am 1. Juli 2010 in einer Anzeige in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ „unserem Kollegen zur Wahl zum Bundespräsidenten“. Auch in der Anzeige wurde Wulff als Mitglied der Kanzlei geführt – versehen allerdings mit dem Hinweis, die Tätigkeit ruhe. Erst mit seiner Wahl zum Ministerpräsidenten 2003 gab Wulff außerdem im Handbuch des Landtags nicht mehr an, als Rechtsanwalt der Kanzlei tätig zu sein.

[Klaus Wallbaum]

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